Die Geschichte.

Die Emstaler Gemeindevertretung hat sich am 11. Oktober 2022 zum ersten Mal mit diesem Aufstellungsbeschluss befasst. In einer Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Soziales, Digitalisierung und Nachhaltigkeit (GeSoDiNa) wurde über den Aufstellungsbeschluss diskutiert und im Protokoll vermerkt:

"Seitens der Anwesenden entsteht eine Diskussion. Die Ausschussmitglieder äußern, dass bei der geplanten Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes,Unmut gegenüber der Gemeinde aufkommen kann. Es muss klar verdeutlicht werden, welche Argumente für eine Änderung des Bebauungsplanes stehen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier im Nachgang eine rechtswidrige Bebauung legalisiert wird. Dies soll in den Fraktionen bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung diskutiert werden."

Mit 2 Gegenstimmen von der Bürgerliste Bad Emstal bei 3 Enthaltungen von der SPD-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag nicht empfohlen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 1. November wurde dieser Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt, sondern wieder zurück an den GeSoDiNa-Ausschuss verwiesen. Ein ungewöhnlicher Vorgang bei einem Bebauungsplan in Bad Emstal.

Der GeSoDiNa-Ausschuss hat sich am 29. November erneut mit der Frage befasst und auch dieses Mal keine Empfehlung ausgesprochen. Alle 5 Mitglieder des Ausschusses haben sich dagegen ausgesprochen.

Somit war am 15. Dezember die Gemeindevertretung am Zug und hat diesen Tagesordnungspunkt erneut nicht abgestimmt, sondern an den GeSoDiNa-Ausschuss überwiesen.

Der GeSoDiNa-Ausschuss hat nun zum dritten Mal am 1. Februar 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet "Emser Berg" beraten. Nachdem in der vorherigen Sitzung der Mitarbeiter des Bauamtes Herr Bues für Fragen zur Verfügung gestanden hat, war nun der Leiter der Bauaufsicht Wolfhagen, Herr Henkelmann, anwesend. Im Protokoll wurde folgendes vermerkt:

"Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Soziales, Digitalisierung und Nachhaltigkeit spricht keine Empfehlung an die Gemeindevertretung aus."

Schon zu diesem Zeitpunkt war dies der ungewöhnlichste Vorgang bei der Beratung eines Bebauungsplans in Bad Emstal: Mehrere Ausschusssitzungen, mehrere Zurücküberweisungen, mehrere Experten, keine Empfehlung und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Februar die 180° Wende: Die Gemeindevertretung beschließt mit den Stimmen der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Bürgerliste Bad Emstal den Aufstellungsbeschluss.


Was ist ein Bürgerbegehren?

Bei einem Bürgerbegehren nach §8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) werden Unterschriften gesammelt, um ein politisches Thema in einer Gemeinde voranzubringen. Hierzu können Beschlüsse erwirkt oder bestehende Beschlüsse geändert werden.

Im Fall des Bürgerbegehren "Unrecht muss Unrecht bleiben" soll ein Beschluss der Emstaler Gemeindevertretung geändert werden. Über den Hintergrund dieses Beschlusses erfahren Sie mehr auf dieser Seite.

Nachdem genügend (rechtmäßige) Unterschriften gesammelt wurden, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Gemeindevertretung nimmt das Ziel des Bürgerbegehren an.
2. Die Gemeindevertretung übergibt die Entscheidung den Bürgern, die in einem Bürgerentscheid über die Sachfrage abstimmen.

Jedoch können wir nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen! Informieren Sie sich deshalb hier über den Sachverhalt und unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift!

Hinweis: Die Frist ist abgelaufen!


Das Ziel des Bürgerbegehrens

Diese Frage beantwortet die CDU Bad Emstal mit einem deutlichen JA. Dieser Beschluss, der mit der Unterstützung von Bürgermeister Stefan Frankfurth (SPD), den Stimmen der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Bürgerliste Bad Emstal gefasst wurde, höhlt aus unserer Sicht den Rechtstaat aus, gefährdet den sozialen Zusammenhalt in unserer Gemeinde und schadet dem Vertrauen der Bürger in die Kommunalpolitik.

Falls Sie diese Frage ebenfalls mit Ja beantworten, dann unterschreiben Sie das Bürgerbegehren und schicken es an

Daniel Rudenko
Im Mutzlar 23
34308 Bad Emstal

Hier finden Sie das Formular: Bürgerbegehren

Hinweis: Die Frist ist abgelaufen!


Der Rechtsstaat in Bad Emstal.

Wollten Sie schon einmal etwas bauen? Ein Haus, eine Garage oder nur einen Carport?

Dann sind Sie sicherlich mit der deutschen Gründlichkeit bei Bauverfahren in Berührung gekommen, denn alles ist geregelt. Dies führt auch nicht selten dazu, dass manche Bauvorhaben nicht durchführbar sind oder erst ein langwieriger Prozess notwendig ist. In dieser Zeit baut der gewissenhafte Bauherr nicht, sondern wartet das Verfahren ab.

Im Baugebiet "Emser Berg" wurde jedoch gebaut; und zwar gegen den Bebauungsplan. Der Bauherr hat vollendete Tatsachen geschaffen und die Geschossanzahl, sowie die Wohnfläche deutlich über die Toleranz hinweg überschritten.

Dies - und nichts anderes ! - war der Anlasse für die Änderung des Bebauungsplanes. Diese Abweichung sollte im Nachhinein legalisiert werden, wodurch sich die einfache Frage ergibt, was Regeln in Bad Emstal noch für einen Wert zu haben scheinen.

Wir sind der Meinung, dass der Rechtsstaat auch in Bad Emstal gilt. Sie müssen sich auf die Regeln und deren Umsetzung verlassen. Ansonsten schwindet das Vertrauen in unseren auf demokratischen Werten basierten Staat.


Der soziale Zusammenhalt in Bad Emstal.

Die CDU Bad Emstal ist der Meinung, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Tür und Tor öffnet für Nachbarschaftsstreitigkeiten in unserer Gemeinde. Es entsteht der Eindruck, dass man (fast) konsequenzenlos gegen Bebauungspläne verstoßen kann und dies könnte auch andere dazu animieren, es dem Bauherr vom "Emser Berg" gleich zu machen. Konflikte sind da natürlich vorprogrammiert und diese schaden am Ende dem gesellschaftlichen Miteinander in unserer Gemeinde.

Man muss sich hierbei vergegenwärtigen, dass Bad Emstal eine ländliche Gemeinde ist, mit vielen Hauseigentümern. Das Konfliktpotential ist somit höher als in städtisch geprägten Kommunen.

Weiterhin schadet es auch dem Miteinander, wenn sich Bürger ungerecht behandelt fühlen. Dieses Gefühl kann man Ihnen bei dieser Lage auch überhaupt nicht verdenken; immerhin scheint Dreistigkeit belohnt zu werden und manche gleicher als andere zu sein.


Was sind die Vorteile der Änderung des Bebauungsplanes?

Nun haben wir Ihnen bisher nur die Nachteile der Änderung des Bebauungsplanes dargestellt, jedoch sollte man auch immer offen für die Argumente der Gegenseite sein, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

So hat Bürgermeister Stefan Frankfurth (SPD) und die SPD-Fraktion argumentiert, dass man diesen Beschluss aus "städtebaulicher Sicht" bewerten müsse: Mit der Anpassung des Bebauungsplanes kann weiterer Wohnraum geschaffen werden bzw. muss der vom Bauherr geschaffene Wohnraum nicht zurück gebaut werden. Außerdem hätte man in einem hypothetischen Szenario, wo der Bauherr vor seiner Bautätigkeit um eine Änderung des Bebauungsplans gebeten hätte, dieser wahrscheinlich zugestimmt. Man handle deshalb "zum Wohle der Gemeinde".

Wir denken, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes gerade einmal 5 Grundstücke aufgewertet werden, wo höher und mehr gebaut werden könnte. Die Schaffung von Wohnraum bleibt also überschaubar. Außerdem ist die CDU Bad Emstal der Meinung, dass wenn das bereits seit 5 Jahren (!!!) diskutierte Baugebiet in Sand entwickelt werden würde, die Wohnraumproblematik sich entspannter darstellen würde. Dass Wohnraum in Bad Emstal knapp ist, sehen wir dabei natürlich auch.

Weiterhin wurde argumentiert, dass die Gemeindevertretung nicht Richter über dieses Verfahren sein darf. Die Kommunalpolitiker können den Bauherr nicht bestrafen.

Wir denken, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes aber genau dieser rechtsstaatliche Prozess verhindert wird. Selbstverständlich wird der Bauherr oder der Architekt nicht durch die Gemeindevertreter zur Rechenschaft gezogen, aber mit der Änderung des Bebauungsplans wird niemand für die Nicht-Einhaltung des Bebauungsplans geahndet.

Zusammenfassend überwiegen für uns klar die Nachteile an der Änderung dieses Bebauungsplanes. Die Vorteile dieses Aufstellungsbeschlusses sind wirklich überschaubar, aber die Nachteile für das soziale Miteinander in unserer Gemeinde, der Schaden am Gerechtigkeitsempfinden der Bürger und der Glaube an den Rechtsstaat sind gewaltig. Unterstützen Sie deshalb unser Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift!


Wie können Sie uns unterstützen?

So ein Bürgerbegehren ist ein aufwendiger Prozess, bei dem wir auf Ihre Unterstützung angewiesen sind!

Um das Bürgerbegehren zum Erfolg zu führen, brauchen wir natürlich Ihre Unterschrift auf dem Formular. Sprechen Sie aber auch mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten über die Thematik und werben um deren Unterschrift.

Außerdem ist ein Bürgerbegehren und insbesondere der anschließende Bürgerentscheid eine finanzielle Herausforderung. Insbesondere für den anstehenden Wahlkampf während des Bürgerentscheids (Flyer, Plakate, etc.) benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung. Helfen Sie uns deshalb mit Ihrer Spende für den Rechtsstaat:

Kontoinhaber: CDU Bad Emstal
IBAN: DE39 5206 3550 0000 1080 22;
BIC: GENODEF1WOH
Überweisungszweck: Spende, [Ihr Name], [Ihre Adresse]


Was ist der aktuelle Stand?

Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Mai wurde das Bürgerbegehren "Unrecht muss Unrecht bleiben" als rechtlich zulässig erklärt. Hierzu hat der Hessische Städte- und Gemeindebund ein juristisches Gutachten erstellt, das die Erfüllung der rechtlichen Kriterien bestätigt hat. Außerdem wurden mit 648 gültigen Unterschriften deutlich mehr als die 489 notwendigen Unterschriften erreicht.

Im Anschluss hat die Gemeindevertretung auch den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans "Emser Berg" aufgehoben. Somit bleibt der Bebauungsplan in der Sperrfrist von 3 Jahren unverändert und ein Bürgerentscheid findet nicht statt.
Damit ist auch in Bad Emstal klar, dass Bebauungspläne nicht den Bauten angepasst werden, sondern sich Gebäude dem Bebauungsplan fügen müssen. Das Bürgerbegehren ist somit erfolgreich gewesen.

Nun wird die Bauaufsicht aktiv, der normale Verwaltungsvorgang wird eingeleitet und nicht von der Politik beeinflusst. Hierbei ist damit zu rechnen, dass der Bauherr juristische Schritte einleiten und diese Frage am Ende vor Gericht entschieden wird. Das ist sein Recht und der richtige Weg; den Bebauungsplan im Nachhinein anzupassen war es nicht!

Abschließend bedankt sich der Vorstand der CDU herzlich für die Unterstützung beim Sammeln der Unterschriften. Besonders sind da die Vertrauenspersonen Regina Löber und Kirsten Vater zu nennen, die sich in herausgehobener Position engagiert haben. Vielen Dank!
Hierzu hat unser Vorsitzender, Daniel Rudenko, in der Sitzung der Gemeindevertretung gesagt: "Der ehrenamtliche Einsatz für unsere Gemeinde lohnt sich. Ich hoffe, dass die Bürger durch diese Debatte dazu motiviert werden, sich mit ihrer eigenen Meinung einzubringen."

Hinweis: Die Frist ist abgelaufen!


Melden Sie sich bei uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Wie geht es weiter? Wie kann ich unterstützen? Diese und weitere Fragen können Sie gerne an uns schicken und wir melden uns zeitnah bei Ihnen!

Melden Sie sich hiermit außerdem für unseren Newsletter zum Bürgerbegehren an. Damit halten wir Sie auf dem Laufenden über das weitere Verfahren und alle Infos zum Bürgerbegehren; und nur darüber! Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, dass Sie daran Interesse haben.

Mit dem Absenden des Formulars werden die von Ihnen angegeben personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Ziffer 1 gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO (politische Meinung) von der CDU Deutschlands und den Parteigliederungen gemäß Art. 9 Abs. 2 DS-GVO verarbeitet und zur Beantwortung der Anfrage verwendet. Informationen über Ihre Rechte finden Sie hier.

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